Wie kommt eigentlich der Hammel in den Bundestag?

Durch die Tür könnte man meinen und das ist gar nicht so verkehrt. In den letzten beiden Sitzungswochen (KW 48 und 49) gab es schon zwei Abstimmungen der besonderen Art: Wenn das Präsidium keine klare Mehrheit zur Herbeiführung einer Entscheidung erkennen kann, ist eine besondere Zählform nach § 52, Abs. 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – genannt Hammelsprung – möglich. Alle verlassen den Raum und kommen unter lautem Zählen der Schriftführer wieder rein. Dafür gibt es drei Türen: JA, NEIN und ENTHALTUNG. Der Begriff „Hammelsprung“ veranlasst den einen oder anderen sicherlich zum Schmunzeln, weil er sofort Zweideutigkeit vermutet… Nun, hier ist aber kein Abgeordneten-Bashing beabsichtigt. Vielmehr hat sich in der Debatte um die Aufklärung des Kunduz-Bombardements Anfang September am 26.11. etwas im Hohen Haus zugetragen, was selbst eingefleischte Kenner des Procederes überfordert hat: Der 1. PGF des SPD, Thomas Oppermann, forderte den dato noch Arbeitsminister auf, sich nicht nur öffentlich, sondern auch im Parlament zu den Vorwürfen gegen seine damalige Informationspolitik als Bundesverteidigungsminister zu äußern. Diese Aufforderung wurde von der CDU/CSU-Fraktion in Gestalt von Peter Altmeier (vormals PStS im BMI) als „Antrag zur Geschäftsordnung“ abgelehnt. Damit hat er bewusst oder unbewusst einen Geschäftsordnungsvorfall erzeugt, den es in der Form gar nicht hätte geben dürfen: Zwar kann das Parlament nach § 42 der GO ein Regierungsmitglied herbeirufen, aber der Vertreter der Exekutive kann nicht zur Rede/Stellungnahme gezwungen werden. Da der Betroffene (Minister Jung) jedoch anwesend war, zog § 42 nicht. Nichtsdestotrotz, kam es zur Abstimmung über die Frage ob er Stellung nehmen soll oder nicht, die wegen der unklaren Mehrheitsverhältnisse im Hammelsprung endetet – alle raus und wieder rein. Der Bundestag stellte im Nachhinein klar, dass es sich nicht um einen Geschäftsordnungsantrag handelte, sondern um die Abstimmung über die Frage, ob ein Mitglied der Regierung zur Rede veranlasst werden könne. Das Beispiel zeigt, dass die parlamentarische Praxis hin und wieder interessante Begebenheiten zutage fördert, für die es keine Vorlagen gibt. Anekdotisch ist dahingegen das Zusammenrufen der Parlamentarier bei einer so heiklen Abstimmung wie dem Hammelsprung in der folgenden Sitzungswoche (KW 48). Auch ehemalige Abgeordnete wurden per SMS von ihren Fraktionen aufgefordert, unverzüglich zur Hammelsprung-Abstimmung im Plenum zu erscheinen. Ob da die Schriftführer alle ihre Schäfchen richtig erkannt hätten? Es braucht eben doch eine Weile, bis nach einer Wahl wieder alles rund läuft.

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