Wieder einmal wird deutlich, dass gut gemeint das Gegenteil von gut ist. Vor knapp drei Jahren, am 18. August 2006, trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG oder bekannter als „Anti-Diskriminierungsgesetz“) aufgrund einer Vorgabe aus Brüssel auch in Deutschland in Kraft. Ziel dieser Regelung ist der Ausschluss von Ungleichbehandlungen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Weltanschauung, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Identität oder Geschlecht; soweit so gut. Zwar wähnen sich die im Recht, die von vorneherein gesagt haben, dass eine Prozessflut ausbleibe. Dennoch haben einige Wenige es offenbar geradezu mit Akribie darauf abgesehen, Prozesse anzustrengen, wo der normale Menschenverstand die Sache auf sich beruhen lassen würde.
Es kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, Unternehmen permanent in die Situation zu bringen, wo sie nach Meinung Dritter Persönlichkeitsrechte z.B. von Bewerbern verletzen. Insbesondere jetzt in wirtschaftlich eher angespannten Zeiten, wo sich viele Menschen um Arbeit bewerben, stehen die Personalabteilungen offenbar immer mit einem Fuß vor dem Arbeitsrichter. Der kommt nämlich ins Spiel, wenn sich jemand so nachlässig bewirbt, dass er selbstverständlich ausgesiebt wird. Sich dann aber auf eine Behinderung oder dergleichen bezieht und mit dem AGG im Rücken klagt. Natürlich sind es wieder einmal die schwarzen Schafe, die auf diese fast schon trickbetrügerische Art und Weise ihr Unwesen treiben. Dass ein Gesetz solche Möglichkeiten eröffnet, fördert jedoch nicht gerade das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Es führt eher zu einer Erosion des Rechtsbewusstseins – ähnlich wie ein Gesetz, das ein reiner Papiertiger ist, weil die Umsetzung nicht gewährleistet werden kann.
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am Montag, den 1. Juni 2009 um 23:12 Uhr veröffentlicht
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