Tauss - der Wallraff des Bundestages?

Jörg Tauss hat sein Schweigen gebrochen. Obwohl er die Vorwürfe noch immer nicht im Detail kennt (was glaubwürdig ist), ist er zu einer späten Einsicht gekommen.

“(…) Ich glaube daher nicht, dass es mir möglich wäre, in der eigentlich gebotenen Ruhe auf
das Ende der Ermittlungen zu warten und mich erst dann zu den Vorwürfen zu erklären.
Daher möchte ich heute eine Erklärung für die Öffentlichkeit abgeben um damit den
Versuch zu starten, das Geschehen in den sachlich richtigen Kontext zu stellen: (…)”

Es folgen sodann 8 Seiten ausführliche Stellungnahme.

Darin schildert Jörg Tauss, durchaus nicht ohne Plausibiltät, welche Schwächen das “Verfahren” von Anfang an gehabt hat und daher

“einer Vorverurteilung über die Medien gleich(-komme, d. Verf.) und das sollte nicht ohne Konsequenzen bleiben” (sollte, d.Verf.).

Jörg Tauss geht in seiner Stellungnahme offensiv mit den Vorwürfen (die er nicht im Detail kennt) um und kommt auch auf Verschwörungstheorien zu sprechen, die er selbst nicht unterstützt, sondern zur eigenen Recherche ermuntert.

Im Kern gibt Tauss zu, selbst das belastende Material beschafft zu haben. Er erhebt den Anspruch, auch außerhalb des Bundestages einer von nur “wenigen Experten” auf dem Gebiet der Kinderpornografie geworden zu sein.

“Wenn ich heute behaupten kann, einer der wenigen Experten auf diesem Gebiet, wahrscheinlich nicht nur im Bundestag zu sein, hängt es eben auch damit zusammen, dass mir ein Zugang in diese Bereiche gelungen ist, ohne daran ein irgendwie geartetes außerdienstliches Interesse gehabt zu haben.”

Dabei, so Tauss, sei es ihm darum gegangen,

“eigene Erkenntnisse für die politische und gesetzgeberische Arbeit zu diesem Thema zu gewinnen. Insbesondere einen Beleg für meine These zu finden, dass die Verbreitung von Kinderpornographie mit Hilfe des Internet zunehmend durch andere Verbreitungsformen verdrängt wird.”

Um dies tun zu können, habe Tauss nach eigener Aussage

“szenetypisch auftreten und selbst ,Material’, sozusagen als Eintrittskarte, (anbieten
müssen, d.Verf.
). ,Ich schicke Dir und Du schickst mir’ - so sind wir beide ,abgesichert’”.

Die Pornoszene sei nach seiner Erfahrung, so Tauss durch den jahrelangen Fahndungsdruck, den mitaufgebaut zu haben Tauss für sich in anspruch nimmt, hermetisch abgeschottet.

Allerdings, und spätestens hier beginnt die Schwäche in der Tauss’schen Verteidigung, habe sein jahrelanges verdecktes Wirken “ausser einigen MMS” (Tauss) nur sehr wenig praktisch verwertbare Erkenntnisse gebracht.

Tauss schildert dann ausführlich seine Beziehung zu dem Verdächtigen aus Bremerhaven, der ihn nun belaste. Dieser habe zwar nur wenig einschlägiges Material übersendet, doch angeboten, ihn, Tauss alias “Werner” zu “Produktionsstätten” zu führe.

Aufgrund der Ankündigungen von ,Kielburger’ (Verdächtiger aus Bremerhaven, d. Verf.), mich zu ,Produktionsstätten’ führen zu können, sah ich die Chance, neue Taten verhindern zu können und eine Möglichkeit, endlich auch näher an die unmittelbaren Täter heranzukommen und damit einen dieser ominösen ,Kinderpornoringe’ aufdecken und anzeigen zu können.”

Ist Tauss also der Günther Wallraff des Bundestages?

Tauss zeichnet von sich das Bild eines entschlossenen Idealisten im Kampf gegen die Kinderpornografie. Zu diesem Kampf und den angewandten Methoden sei er als zuständiger und ausgewiesener Fachpolitiker berechtigt gewesen. Dabei beruft sich Tauss auf den Paragrafen 184 b Absatz 5 STGB, der Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften gestattet für “Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen”.

Tauss begibt sich damit auf die einzig verbliebene allerdings sehr dünne Eisfläche: Er geht davon aus, dass es seine rechtmässige dienstliche und berufliche Pflicht als Abgeordneter gewesen ist, als V-Mann tätig zu werden und eigene Ermittlungen bis hin zum “Eintauchen in die Szene” anzustellen.
Wer zur Absicherung von Tauss diesen verdeckten Einsatz im Detail gekannt hat, was zumindest für die Frage der “ausschliesslich dienstlichen Pflichterfüllung” notwendig werden könnte, ist eine Frage. Wozu es dann noch Gewaltenteilung zwischen Legislative, Judikative und Exekutive geben sollte, wenn Parlamentarier gleich selbst ermitteln, eine andere.

Dazu Tauss:

“Nicht erst seit dem bereits erwähnten Auftritt des BKAPräsidenten im Deutschen Bundestag und meiner Teilnahme bei der Herbsttagung 2007 in Wiesbaden zu diesem Thema, hat sich bei mir der Eindruck verfestigte, dass das BKA das Thema Kinderpornographie auch dazu nutzt, neue Kompetenzen und Zuständigkeiten politisch durchzusetzen.”

Ob Tauss gut beraten ist, diese Linie zu seiner Verteidigung zu fahren, ist zweifelhaft. Äußert er doch schwer wiegende Bedenken gegen Sicherheitsorgane, die scheinbar an anderer Stelle auch in seiner Partei nicht geteilt werden. Wen hat Tauss auf diese “Schwächen” im System angesprochen? Gibt es unabhängige Vertrauenspersonen, denen sich Tauss in einer solchen Konfliktsituation anvertraut hat? Tauss weicht diesen Fragen nicht aus, er kommt sogar selbst zu der überfälligen Erkenntnis, dass er sich unter diesen Umständen grundsätzlich anders hätte verhalten sollen.

“In der Rückschau weiß ich dennoch, dass ich ohne juristische Beratung und eine bessere rechtliche Absicherung meine Recherchen nicht hätte machen sollen.”

Es bleibt der Eindruck eines verzweifelten Mannes, der selbst unsicher zu sein scheint, welche Motive ihn zu seinem unbestrittenen und möglicherweise strafbaren Tun bewogen haben. So spricht Tauss auf Seite 4 seines achtseitigen Manuskriptes über

“die von mir erhoffte Entdeckung und ,Sprengung’ eines der (…) ,Kinderpornoringe’”

und ähnlich auf Seite 5

“(…) und damit einen dieser ominösen ,Kinderpornoringe’ aufdecken und anzeigen zu können (…)”

während er auf Seite 6 resignativ bezweifelt, ob

“die ,Kinderpornoringe’ (…) überhaupt existieren.”

Insofern bleiben im Mindesten erhebliche Zweifel am generellen Urteilsvermögen des Jörg Tauss, der sich selbst als durchaus geltungsbedürftig (”die meinem Bekanntheitsgrad nicht gerade geschadet” hätten, S. 4) gibt und Vorgänge von höchster politischer und strafrechtlicher Tragweite mit sich allein ausmacht. Wer mag sich einen solchen Politiker im Ministeramt vorstellen?

Möge es so sein, wie Jörg Tauss in seiner Rechtfertigung schreibt. Es wäre zwar tragisch, aber alles andere wäre grausam!

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