Deutsche Apotheker in Europa - eine Woche der Entscheidungen

Für deutsche Apotheker geht es in der kommenden Woche um viel: Zwei wichtige Termine stehen am Dienstag im EuGH und am Freitag im Bundesrat auf der Agenda. Obwohl beide nicht unmittelbar miteinander verknüpft sind, dreht sich doch alles um die eine Frage: Wie setehen deutsche Apotheken zukünftig im europäischen Wettbewerb da? Nicht gut, wenn die deutsche Politik nicht aufpasst! Während sie und die Apotheker am Dienstag vor dem Europäischen Gerichtshof in den Rechtssachen C-531/06 u C-171/07 quasi in Gottes Hand liegen, also selbst wenig tun können, sieht es am Freitag im Bundesrat unter TOP 28 bei der Behandlung eines Antrages der Freistaaten Bayern und Sachsen (BR Drucksache 538/08) anders aus: Hier zwingt die Politik niemand. Der Antragstitel “Rückführung des Arzneimittelversandhandels auf das europarechtlich gebotene Maß” führt vielmehr in die Irre - Europa gebietet kein Maß für den Arzneimittelversand. Im Gegenteil: EU-Wirtschaftskommissar Günter Verheugen hat erst am Freitag bei der Vorstellung eines Maßnahmenpaktes der Kommission zur Arzneimittelversorgung in Europa (”Sichere, innovative und erschwingliche Arzneimittel:
Eine neue Vision für die Arzneimittelindustrie”) ausdrücklich betont,

dass “die Mitgliedsstaaten aus verschiedenen, guten Gründen” den Arzneimittelversand über das Internet zugelassen haben

und damit hat er Recht! Gerade deutsche Versandapotheken arbeiten mit höchsten Standards in puncto Sicherheit. Die in dem baerisch/sächsischen Antrag begründend angeführten Sicherheitsrisiken durch Internetapotheken sind grob verzerrt und beziehen sich auch ausweislich des Bundestagsprotokolls vom 26. Juni 2008 auf illegale und gerade nicht legale Versandapotheken:

Wenn wir die Zahlen des Zollberichts 2007 genauer ansehen, dann entfallen von den Arzneimittelfälschungen mit einem Warenwert von 8,3 Millionen Euro über 90 Prozent auf einen einzigen Fall, und dabei geht es um einen Patentstreit. Ohne diesen Fall reduziert sich der Warenwert an gefälschten Medikamenten von 2,5 Millionen Euro in 2006 auf 0,6 Millionen Euro in 2007. Dabei findet die Fälschungsproblematik im illegalen und nicht im legalen Arzneimittelversandhandel statt.

Schwanitz bringt es am Ende seines Beitrages auf den Punkt:

Den Versandhandel auf verschreibungsfreie Arzneimittel gesetzlich zu begrenzen, würde den illegalen Versandhandel bestärken. Wir wollen jedoch, dass die Menschen ihre Arzneimittel legal beziehen. Deshalb sehen wir keine Gründe, die Regelung des Versandhandels zu ändern.

Der Bundesrat hat es in der Hand: folgt er dem sehr offenkundig wahlkamptaktischen Überlegungen der schwächelnden CSU geschuldeten Antrag, wird er nicht nur den illegalen Versand von Arzneimitteln stärken und damit die deutschen Patienten gefährden. Er wird auch den deutschen Präsenzapotheken einen Bärendienst erweisen- und die konzerngeführte europäische und aussereuropäische Konkurrenz stärken, wenn der EuGH am Dienstag das Fremdbesitzverbot für Apotheken kippen wird.

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